Allgemeine Beförderungsbedingungen

General Conditions of Carriage (G.C.C.)

Artikel 1. Begriffe und Definitionen

flyvbird / VINI

Fluggesellschaft mit Sitz in Stuttgart, Wolfschlugenstr. 7, 70597 Stuttgart, Germany – USt-IdNr. DE327055484 und Handelsregisternummer HRB 789801 Amtsgericht Stuttgart, als Vertragspartei der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Autorisierter Agent

Bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die vom Beförderer ermächtigt ist, ihn beim Verkauf von Flugtickets zu vertreten.

Hochsaison

Zeitraum des Jahres mit erhöhtem Passagieraufkommen.

Haustier

Bezeichnet ein Haustier, das zusammen mit einem Passagier in der Kabine reist.

Verbotene Gegenstände

Schusswaffen und andere Geräte, die Projektile abfeuern; Betäubungsgeräte; Gegenstände mit scharfer Spitze oder Kante; Werkzeuge, die schwere Verletzungen verursachen oder die Sicherheit des Flugzeugs gefährden können, einschließlich Bohrer, Sägen, Schweißgeräte usw.; stumpfe Instrumente und Gegenstände; explosive und entzündliche Substanzen und Geräte; LAG (Flüssigkeiten, Aerosole und Gele), sofern diese Flüssigkeiten nicht in Einzelbehältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 100 Millilitern oder gleichwertig (z.B. 100 Gramm) enthalten sind, die in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens 1 Liter (ca. 18 x 20 cm) zu transportieren sind.

Gepäck

Bezeichnet alle persönlichen Gegenstände und sonstigen Habseligkeiten, die den Passagier während der Reise begleiten. Sofern nicht anders angegeben, umfasst dieser Begriff sowohl aufgegebenes Gepäck als auch Handgepäck. Gepäck umfasst auch ein den Passagier begleitendes Haustier gemäß Artikel 8.3.

Aufgegebenes Gepäck (Frachtraum)

Bezeichnet Gepäck, das vom Beförderer in Verwahrung genommen wird und für das ein Identifikationsbeleg ausgestellt wurde.

Handgepäck (Kabinengepäck)

Bezeichnet jedes andere Gepäck als aufgegebenes Gepäck, das nicht flyvbird / VINI anvertraut wird und in der Kabine mitgeführt wird.

Passagier

Bezeichnet jede natürliche Person, die nicht Teil der Besatzung ist und einen bestätigten Reisebeleg besitzt.

Preis

Der Betrag, den der Kunde für den flyvbird / VINI Service zahlen muss, bestehend aus dem Gesamttarif plus zusätzlichen Dienstleistungen und Flughafengebühren.

Artikel 2. Anwendbarkeit und Gerichtsstand

2.1 Allgemeines

Diese allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten ausschließlich für Luftbeförderungsleistungen, die Gegenstand des Beförderungsvertrags sind oder anderweitig für von flyvbird / VINI durchgeführte Luftbeförderungen, die durch den in der Buchung und Bordkarte angegebenen Beförderercode identifiziert werden.

2.2 Chartervertrag

Wird die Luftbeförderung (auch) im Rahmen eines Chartervertrags durchgeführt, gelten diese Beförderungsbedingungen auch für einen solchen Vertrag.

2.3 Vorrang des Gesetzes

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern sie nicht im Widerspruch zu geltendem Recht und öffentlicher Ordnung stehen, in welchem Fall letztere Vorrang haben.

Artikel 3. Buchungsbedingungen und Dokumentation

3.1 Allgemeine Bestimmungen

flyvbird / VINI wird den Transport nur für den/die auf dem entsprechenden Reisebeleg angegebenen Passagier(e) durchführen. Zu diesem Zweck wird flyvbird / VINI den/die Passagier(e) auffordern, ihre Identität nachzuweisen und in jedem Fall die in Artikel 6.5 genannten Dokumentenregeln sowie alle anderen anwendbaren Bestimmungen für die Luftbeförderung einzuhalten.

3.2 Buchung

Passagiere können ihre Buchungen über die folgenden Vertriebskanäle vornehmen:

  • Website www.flyvini.com
  • Reisebüros einschließlich Drittanbieter-Websites
  • Flughafen-Ticketschalter

Buchungen gelten erst als bestätigt, nachdem sie im Computersystem des Beförderers erfasst wurden; wenn der Passagier die Zahlung für den reservierten Sitzplatz nicht zum Zeitpunkt der Buchung oder bis zum mitgeteilten Enddatum begleicht, wird die Buchung storniert.

3.3 Buchungsänderungen und Modifikationen

Die Buchung gilt ausschließlich für die angegebene Reiseroute, das Datum und die Flugnummer, vom Abflugort bis zum Endziel, und für den Passagier, dessen Name in der Buchung angegeben ist.

3.3.1 Datum-/Zeitänderungen

Passagiere, die eine Buchungsbestätigung und einen Kauf erhalten haben, können eine Datum-/Zeitänderung bis zu 3 Stunden vor Abflug vornehmen (ausgenommen PSO-Tarife), vorbehaltlich einer Änderungsgebühr pro Passagier/Segment.

3.3.2 Nach dem Web-Check-in

Ein Passagier, der den Web-Check-in durchgeführt hat und eine Buchungsänderung vornehmen möchte, muss den Online-Check-in stornieren, indem er den Kundenservice kontaktiert, die gewünschte Änderung vornimmt und dann den Web-Check-in erneut durchführt.

3.3.3 Namensänderung

Namensänderungen können bis 0,5 Stunden vor Abflug vorgenommen werden (ausgenommen PSO-Tarife), vorbehaltlich einer Änderungsgebühr pro Passagier/Segment.

3.3.4 Zusatzleistungen

Der Kauf von Zusatzleistungen bis 0,5 Stunden vor Abflug ist immer möglich; er kann bei begrenztem Service von der Verfügbarkeit abhängen. Zusatzleistungen sind ebenfalls nicht erstattungsfähig.

3.4 Buchungsstornierung

Bei freiwilliger Stornierung der Buchung durch den Passagier nach Abschluss der Kauftransaktion gelten die in Artikel 4.2 festgelegten Bedingungen. Der Stornierungsantrag muss über das Kontaktformular auf der flyvbird / VINI Website innerhalb von 3 Stunden vor dem Flugabflug eingereicht werden.

3.5 Personenbezogene Daten

Um eine Buchung vorzunehmen, ergänzende Dienstleistungen zu erhalten und Einwanderungs- und Einreiseformalitäten zu erleichtern, ist der Passagier verpflichtet, dem Beförderer oder seinem autorisierten Agenten einige personenbezogene Daten mitzuteilen. Diese Daten werden gemäß der EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO) erhoben und verarbeitet.

3.6 Sitzplatzzuweisung

Bei der Buchung kann der Passagier gegen eine Gebühr einen bestimmten Sitzplatz an Bord reservieren. Wird kein Sitzplatz gewählt, weist flyvbird / VINI beim Check-in automatisch und kostenlos einen Sitzplatz zu.

  • Passagiere, die mit Kleinkindern oder Minderjährigen unter 18 Jahren reisen
  • Passagiere mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
  • Unbegleitete Minderjährige
  • Passagiere mit medizinischen Einschränkungen
  • Passagiere mit begleitenden Tieren
  • Passagiere mit zerbrechlichem/sperrigem Gepäck oder Musikinstrumenten
  • Passagiere, denen die Einreise in das Zielland verweigert wurde oder die abgeschoben wurden

3.7 Zahlungen

Sofern von flyvbird / VINI nicht anders mitgeteilt, ist die Person, die die Reservierung vorgenommen hat, verpflichtet, den fälligen Gesamtbetrag zum Zeitpunkt der Buchung zu zahlen.

Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Visa, Mastercard, Maestro Debit- oder Kreditkarten und PayPal.

Artikel 4. Tarife, Steuern und Zuschläge

4.2 Tarifregeln – Bundles

Basic beinhaltet:

  • Kleine Handtasche 40x30x20cm
  • Kostenloser Online-Check-in 24 Stunden vor Abflug verfügbar
  • Änderungen gemäß Artikel 3.3 erlaubt
  • Nicht erstattungsfähiger Tarif

Classic (für Tickets ausgestellt bis einschließlich 18. Juni 2025):

  • Kleine Handtasche 40x30x20cm
  • Vorab zugewiesener Sitzplatz, ausgenommen Sitze in den ersten vier Reihen und Notausgänge
  • 1 Stück aufgegebenes Gepäck bis 23 kg
  • Kostenloser Online-Check-in 30 Tage vor Abflug oder am Flughafen verfügbar
  • Änderungen gemäß Artikel 3.3 erlaubt
  • Nicht erstattungsfähiger Tarif

Classic (für Tickets ausgestellt ab 19. Juni 2025):

  • Kleine Kabinentasche 40x30x20 cm
  • Vorab zugewiesener Sitzplatz, ausgenommen die ersten vier Reihen und Notausgangssitze
  • Große Kabinentasche 55x40x20 cm
  • Priority Boarding
  • Kostenloser Online-Check-in 30 Tage vor Abflug oder am Flughafen verfügbar
  • Änderungen gemäß Artikel 3.3 erlaubt
  • Nicht erstattungsfähiger Tarif

Biz beinhaltet:

  • Kleine Handtasche 40x30x20cm
  • Vorab zugewiesener Sitzplatz, einschließlich Sitze in den ersten vier Reihen und Notausgänge
  • 1 Stück aufgegebenes Gepäck bis 32 kg
  • Priority Boarding
  • Große Handtasche 55x40x20cm/10kg
  • Kostenloser Priority Online-Check-in 30 Tage vor Abflug oder am Flughafen
  • Unbegrenzte Datum-/Zeitänderungen ohne Gebühr, gemäß Artikel 3.3
  • Nicht erstattungsfähiger Tarif

4.3 Steuern und Flughafengebühren

Zum Zeitpunkt der Buchung muss der Passagier die von der Regierung, einer anderen Behörde oder einem Flughafenbetreiber erhobenen Steuern und Flughafengebühren tragen. Staatliche Steuern unterliegen laufenden Änderungen.

4.4 Zuschläge

Je nach gewähltem Kaufkanal kann eine Servicegebühr (Ticketing Fee) direkt von flyvbird / VINI oder seinen autorisierten Agenten erhoben werden.

4.5 Währung

Steuern, Tarife und Gebühren müssen in der Währung des Ursprungslandes der Reiseroute bezahlt werden, sofern von flyvbird / VINI nicht anders angegeben. Der Beförderer kann nach eigenem Ermessen Zahlungen in einer anderen Währung akzeptieren.

4.6 Mehrwertsteuer

Tarife für internationale Reisen unterliegen nicht der Mehrwertsteuer (MwSt.). Preise und zugehörige Zuschläge für Inlandsflüge unterliegen der MwSt.

Artikel 5. Besondere Assistenz

Der Transport von unbegleiteten Minderjährigen, Passagieren mit eingeschränkter Mobilität, kranken Passagieren und allen anderen, die spezielle Hilfe benötigen, kann besonderen Verfahren unterliegen. Passagiere werden gebeten, den Kundenservice von flyvbird / VINI zum Zeitpunkt der Buchung über ihre besonderen Bedürfnisse zu informieren.

5.1 Transport von Kleinkindern

  • Kleinkinder (im Alter zwischen 8 Tagen und 23 Monaten) müssen auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzen und einen vom Bordpersonal bereitgestellten Kleinkindgurt verwenden.
  • Das Kleinkind zahlt nicht den Ticketpreis, sondern nur eine Pauschalgebühr (siehe Gebühren und Zuschläge).
  • Für Kleinkinder zwischen 8 Tagen und 1 Monat kann ein aktuelles ärztliches Attest erforderlich sein, das die Flugtauglichkeit bestätigt.
  • Bei Fehlen ordnungsgemäßer Dokumentation behält sich flyvbird / VINI das Recht vor, die Beförderung zu verweigern.

5.2 Passagiere mit eingeschränkter Mobilität

flyvbird / VINI ist bestrebt, maximalen Komfort zu bieten und Hindernisse für Menschen mit unterschiedlichen Mobilitätsfähigkeiten zu reduzieren.

  • Pro Flug gilt eine maximale Anzahl von PRM aufgrund von Sicherheitsvorschriften.
  • PRM können keine Sitze an Notausgängen zugewiesen werden.
  • Passagiere, die besondere Assistenz benötigen, müssen mindestens 2 Stunden vor Abflug einchecken.
  • 1 Blindenführhund ist kostenlos in der Kabine erlaubt, mit ordnungsgemäßen Dokumenten und Ausrüstung (Maulkorb, Geschirr, Zertifikat).

5.3 Rollstühle

Faltbare Rollstühle werden ohne zusätzliche Kosten über die normale Freigepäckmenge hinaus transportiert.

5.4 Krankentragen

Der Krankentragen-Service ist nur auf bestimmten Strecken verfügbar und muss mindestens 120 Stunden vor Abflug über den Kundenservice von flyvbird / VINI angefordert werden.

5.5 Sauerstofftherapie

Passagiere, die Sauerstofftherapie benötigen, sind an Bord von flyvbird / VINI Flügen nicht zugelassen.

5.6 Sitzplatzzuweisung für Minderjährige und PRM

  • Kinder im Alter von 2-12 Jahren, die mit Eltern oder einem Erziehungsberechtigten reisen, haben Anspruch auf Sitze in ihrer Nähe ohne zusätzliche Kosten.
  • Behinderte Personen oder PRM, die von einem Begleiter unterstützt werden, erhalten ebenfalls benachbarte Sitzplätze.
  • Die Zuweisung erfolgt beim Check-in.

Artikel 6. Check-in und Boarding

6.1 Online-Check-in

Passagieren wird die Möglichkeit geboten, online auf der flyvbird / VINI Website (www.flyvini.com) oder über die App für iOS und Android einzuchecken.

  • Online-Check-in ist von 24h bis 3h vor Abflug für Tickets verfügbar, die mit dem Basic-Tarif gekauft wurden.
  • Für Classic- oder Biz-Tarife und für alle Passagiere mit vorab gekauften Sitzplatzreservierungen ist der Online-Check-in von 30 Tagen bis 3h vor Abflug verfügbar.

6.2 Flughafen-Check-in und Boarding

Sofern nicht im Tarif enthalten (Classic / Biz), wird Passagieren eine Flughafen-Check-in-Gebühr berechnet, wenn der Online-Check-in nicht innerhalb von 3h vor dem geplanten Abflug abgeschlossen wird.

6.2.1 Check-in-Frist

  • flyvbird / VINI öffnet den Check-in 1h vor Flugabflug und schließt ihn 20 Minuten vor Abflug.
  • Passagiere müssen rechtzeitig am Flughafen erscheinen, um alle Reiseformalitäten vor Ablauf der Frist zu erledigen.
  • Passagiere müssen auch am Boarding-Gate zur angegebenen Zeit anwesend sein. Das Boarding schließt 10 Minuten vor Abflug.

6.2.2 Verhaltenskodex

Missbräuchliches oder aggressives Verhalten gegenüber Flughafenpersonal, flyvbird / VINI Personal oder anderen Passagieren ist streng verboten. Jede verbale/physische Aggression wird den zuständigen Behörden gemeldet.

6.3 Sicherheitskontrollen

Alle Passagiere unterliegen Sicherheitskontrollen vor dem Betreten des Boarding-Bereichs.

  • Feuerzeuge, Gürtel, Geldbörsen, Telefone, Schlüssel, Uhren usw. müssen in Behälter gelegt werden.
  • Passagiere mit Herzschrittmachern oder Prothesen können manuelle Kontrollen mit entsprechenden ärztlichen Attesten anfordern.

6.4 Anschlussflüge

flyvbird / VINI garantiert keine Anschlüsse an Flüge anderer Fluggesellschaften oder andere Verkehrsmittel (es sei denn, sie wurden direkt von flyvbird / VINI verkauft). Wenn Passagiere Anschlüsse unabhängig buchen, sind sie vollständig verantwortlich.

6.5 Für die Reise erforderliche Dokumente

Passagiere müssen beim Check-in und Boarding gültige Reisedokumente vorlegen (Reisepass, Personalausweis, ggf. Visum).

  • Inlandsflüge (Deutschland): Ein amtlicher Ausweis ist ausreichend (Reisepass, Führerschein usw.).
  • Internationale Flüge: Reisepass und erforderliche Visa müssen vorgelegt werden.
  • Digitale Kopien von Dokumenten werden nicht akzeptiert; Originale sind obligatorisch.

6.5.1 Schwangere Frauen

  • Einzelschwangerschaft akzeptiert bis zur 36. Woche
  • Mehrlingsschwangerschaft akzeptiert bis zur 32. Woche
  • Ab Woche 28-34 ist ein ärztliches Attest erforderlich (mit Geburtstermin und Flugtauglichkeit)
  • Reise möglich 48h nach Geburt (10 Tage nach Kaiserschnitt oder Operation, mit ärztlichem Attest)

6.5.2 Unbegleitete Minderjährige (UMNR)

  • Service obligatorisch für Minderjährige im Alter von 6-14 Jahren (bis 18 für nicht-deutsche Staatsangehörige), die allein reisen.
  • Muss 48h vor Abflug über das Callcenter gebucht werden und erfordert ein Formular in dreifacher Ausfertigung.
  • Maximal 4 UMNR pro Flug, nicht mehr als 2 unter 10 Jahren.
  • Der begleitende Erwachsene muss bis 30 Minuten nach dem Start am Flughafen bleiben.

6.6 Was an Bord mitgebracht werden darf

  • 1x kleines Handgepäck (40x30x20cm, max 10kg, unter dem Sitz)
  • 1x großes Kabinengepäck (55x40x20cm, max 10kg, Gepäckfach)
  • Mantel oder Regenjacke
  • Regenschirm
  • Krücken oder Gehhilfen
  • Duty-free-Artikel, die am Flughafen gekauft wurden
  • Medikamente oder medizinische Diätprodukte (ggf. mit Attest)

6.7 Am Flughafen – LAG-Regeln

Passagiere müssen alle LAGs (Flüssigkeiten, Aerosole, Gele) separat in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel (max 1L) vorlegen.

  • Wasser, Getränke, Suppen, Sirupe
  • Cremes, Lotionen, Öle, Parfüms
  • Sprays, Gele, Deodorants, Zahnpasta
  • Mischungen aus Flüssigkeiten und Feststoffen

Artikel 7. Beförderungsverweigerung

flyvbird / VINI kann die Beförderung eines Passagiers und/oder seines Gepäcks verweigern, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte zutreffen:

  • Um Gesetze, Vorschriften oder Regeln eines Abflug-, Ziel- oder Überflugstaates einzuhalten (einschließlich COVID-19 oder UN/EU/US/UK-Sanktionen).
  • Auf Anfrage lokaler Behörden des Abflug-, Transit- oder Zielorts.
  • Wenn der Passagier oder sein Gepäck eine Gefahr für die Sicherheit, Gesundheit oder Ruhe anderer an Bord darstellt.
  • Wenn der Passagier alkoholisiert, unter Drogen/Medikamenten oder anderweitig ein Risiko darstellt.
  • Wenn der Passagier bei einem früheren Flug inakzeptables Verhalten gezeigt hat.
  • Wenn der Passagier Sicherheitskontrollen verweigert.
  • Wenn der Passagier die erforderlichen Tarife, Steuern oder Zuschläge nicht bezahlt hat.
  • Wenn der Passagier keine gültigen Reisedokumente besitzt.
  • Wenn der Passagier diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen nicht eingehalten hat.

In solchen Fällen kann flyvbird / VINI nach eigenem Ermessen den nicht genutzten Teil des Tickets erstatten, haftet jedoch nicht für Schäden, Verluste oder Verletzungen, die aus der Beförderungsverweigerung resultieren.

Artikel 8. Gepäck

8.1 Pflichten des Passagiers

Passagiere müssen sich über den Inhalt ihres Gepäcks im Klaren sein, es nicht unbeaufsichtigt lassen und keine von Dritten anvertrauten Gegenstände transportieren.

8.2 Freigepäckmenge und Übergepäck

Die Freigepäckmenge hängt vom gekauften Tarif ab. Zusätzliches oder spezielles Gepäck unterliegt Zuschlägen (siehe Gebühren & Zuschläge).

8.3 Aufgegebenes Gepäck

  • Standardfreigepäck: 1x Stück, 23kg (sofern nicht anders angegeben).
  • Jeder Passagier kann bis zu 4 aufgegebene Gepäckstücke à 23kg kaufen.
  • Gepäck >32kg wird nicht akzeptiert.
  • Kinderwagen für Kleinkinder bis 5 Jahre werden kostenlos transportiert.
  • Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, Elektronik, Ausweise) sollten nicht im aufgegebenen Gepäck aufbewahrt werden.
  • Wenn der Passagier kein Priority Boarding hat, können große Kabinengepäckstücke am Gate gegen eine Servicegebühr aufgegeben werden.

8.4 Gepäckidentifikation

Aufgegebenes Gepäck muss mit Name, Nachname, Adresse und Telefonnummer des Passagiers beschriftet sein. Alte Etiketten müssen entfernt werden.

8.5 Spezialausrüstung

Sportausrüstung

  • Unterliegt einer zusätzlichen Gebühr (siehe Gebührentabelle).
  • Surfbretter, Skier, Golftaschen, Fahrräder, Angelruten, Tauchausrüstung usw. müssen Größen- und Verpackungsanforderungen entsprechen.
  • Schusswaffen für Sport: nur unter strengen Regeln erlaubt, entladen, im Frachtraum, getrennt von Munition.

8.6 Verbotene Gegenstände

Im Gepäck verboten: Sprengstoffe, brennbare Flüssigkeiten, giftige Substanzen, radioaktive Materialien, Lithiumbatterien >160Wh, Waffen (sofern nicht genehmigt), ätzende Stoffe usw.

8.6.1 Lithiumbatterien & elektronische Geräte

  • Tragbare Elektronik (<100Wh): in der Kabine oder im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
  • Ersatz-Lithiumbatterien: nur in der Kabine, max 2 pro Person.
  • Batterien 100-160Wh: nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
  • E-Zigaretten: nur in der Kabine, Aufladen verboten.

8.7 Kabinengepäck (Handgepäck)

  • 1x kleines Handgepäck (40x30x20cm, max 10kg, unter dem Sitz).
  • 1x großes Handgepäck (55x40x20cm, max 10kg, Gepäckfach).
  • Zusätzliche persönliche Gegenstände: Mantel, Regenschirm, Krücken, Duty-free, Medikamente.

8.8 Recht auf Inspektion

Aus Sicherheitsgründen oder auf Anfrage von Behörden kann Gepäck durchsucht oder geröntgt werden. Verweigerung der Kooperation kann zur Beförderungsverweigerung führen.

8.9 Abholung und Zustellung von Gepäck

  • Passagiere müssen ihr Gepäck sofort nach der Ankunft abholen.
  • Nicht abgeholtes Gepäck kann nach 3 Monaten entsorgt werden.
  • Das Vorzeigen des Gepäckscheins ist der Eigentumsnachweis.
  • Schadensmeldungen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt eingereicht werden; bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen. PIR (Property Irregularity Report) erforderlich.

8.10 Begleittiere & Assistenzhunde

Haustiere (PETC)

  • In der Kabine erlaubt, wenn <10kg einschließlich Transportbehälter.
  • Transportbehältergröße max 46x31x25 cm, wasserdicht, belüftet.
  • Das Tier muss bequem hineinpassen.
  • 1 Haustier pro Passagier, max 6 PETC pro Flug.

Blindenführ- & Assistenzhunde

  • Kostenlos mit Zertifizierung erlaubt.
  • Muss ausgebildet sein, Geschirr tragen und sich angemessen verhalten.
  • Emotionale Unterstützungstiere gelten nicht als Assistenzhunde (Gebühr gemäß PETC-Regeln).

Artikel 9. Transport von Waffen

  • Der Transport von Schusswaffen und Munition ist nur gemäß ICAO/IATA-Vorschriften und nur im Frachtraum gestattet.
  • Schusswaffen müssen entladen, wenn möglich zerlegt, in einem verschlossenen Koffer verpackt und beim Check-in angemeldet werden.
  • Munition muss separat verpackt werden, max 5kg pro Passagier, UN 0012 oder UN 0014, in sicherer Verpackung.
  • Hieb- und Stichwaffen (Messer, Schwerter, Schlagstöcke usw.) sind in der Kabine nicht erlaubt, nur im aufgegebenen Gepäck.
  • flyvbird / VINI behält sich das Recht vor, den Transport von Waffen oder als gefährlich erachteten Gegenständen zu verweigern.

Artikel 10. Transport von sterblichen Überresten und Urnen

  • Der Transport menschlicher Überreste ist nur im aufgegebenen Gepäck möglich und erfordert die Einhaltung internationaler Gesundheits-, Sicherheits- und Zollvorschriften.
  • Der Sarg/die Urne muss hermetisch versiegelt sein und alle behördlichen Standards erfüllen.
  • Einäscherungsurnen dürfen als Handgepäck in der Kabine mitgeführt werden, wenn sie ordnungsgemäß versiegelt und diskret verpackt sind.
  • flyvbird / VINI benötigt alle offiziellen Dokumente (Sterbeurkunde, Einäscherungszertifikat, Transportgenehmigung).
  • Wenn Dokumente fehlen oder Anforderungen nicht erfüllt sind, kann der Transport verweigert werden.

Artikel 11. Flugpläne, Verspätungen oder Annullierungen

11.1 Flugpläne

  • Veröffentlichte Flugpläne können sich ändern.
  • flyvbird / VINI wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Passagiere und Gepäck ohne Verzögerung zu befördern.
  • Zeiten auf Tickets sind nicht garantiert und können sich aus operativen, sicherheitstechnischen oder regulatorischen Gründen ändern.

11.2 Verspätungen und Annullierungen – Passagierrechte

Bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung haben Passagiere Anspruch auf Rechte gemäß EU-Verordnung 261/2004, einschließlich:

  • Recht auf Betreuung: Mahlzeiten, Erfrischungen, Unterkunft bei Bedarf.
  • Recht auf anderweitige Beförderung oder Erstattung: anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen oder Erstattung des nicht genutzten Ticketanteils.
  • Recht auf Entschädigung: sofern die Verspätung/Annullierung nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde (z.B. Wetter, Streiks, ATC-Beschränkungen, politische Instabilität).

Entschädigungsbeträge gemäß EU-Verordnung 261/2004:

  • 250€ für Flüge bis 1.500 km
  • 400€ für Flüge innerhalb der EU >1.500 km und alle anderen Flüge zwischen 1.500-3.500 km
  • 600€ für alle anderen Flüge

11.3 Außergewöhnliche Umstände

flyvbird / VINI haftet nicht für Entschädigung, wenn Verspätung/Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die nicht hätten vermieden werden können, wie:

  • Wetterbedingungen
  • Flugsicherungsbeschränkungen
  • Politische Instabilität
  • Sicherheitsrisiken
  • Unerwartete Flugsicherheitsprobleme

11.4 Flugumleitung

Wird ein Flug zu einem anderen als dem gebuchten Zielflughafen umgeleitet, wird flyvbird / VINI kostenlos einen Transport (per Luft oder Boden) zum gebuchten Flughafen oder einem anderen vereinbarten Ziel bereitstellen.

11.5 Verpasste Flüge aufgrund von Passagierverspätung

Wenn der Passagier Check-in-, Sicherheits- oder Boarding-Fristen verpasst, verfällt das Ticket und es steht keine Entschädigung zu.

Artikel 12. Erstattungen

12.1 Allgemeine Regeln

Erstattungen erfolgen gemäß den vom Passagier erworbenen Tarifregeln.

  • Sofern nicht anders angegeben, sind Basic- und Classic-Tarife nicht erstattungsfähig.
  • Steuern und Flughafengebühren können erstattet werden, wenn der Passagier nicht reist, außer wenn sie gesetzlich nicht erstattungsfähig sind.
  • Erstattungen erfolgen ausschließlich an die Person, die das Ticket gekauft hat, mit derselben Zahlungsmethode.

12.2 Nicht erstattungsfähige Fälle

Keine Erstattung wird gewährt, wenn:

  • Der Passagier seine Reise nach dem Kauf freiwillig storniert (außer Biz Flex, vorbehaltlich der Regeln).
  • Der Passagier die Check-in- oder Boarding-Anforderungen nicht einhält.
  • Dem Passagier das Boarding wegen fehlender Dokumente, falscher Dokumente oder Verstoß gegen diese Beförderungsbedingungen verweigert wird.

12.3 Erstattungsbearbeitung

Erstattungsanträge müssen über das Kundenassistenz-Formular auf www.flyvini.com innerhalb der erforderlichen Fristen eingereicht werden. Erstattungen werden, sofern zutreffend, innerhalb von 30 Werktagen bearbeitet.

Artikel 13. Zusätzliche Dienstleistungen

13.1 Allgemeines

Passagiere können zusätzliche Dienstleistungen (Nebenleistungen) erwerben, wie:

  • Sitzplatzauswahl
  • Priority Boarding
  • Zusätzliches Gepäck
  • Sportausrüstung
  • Haustiere in der Kabine
  • Versicherung (falls angeboten)

Alle Nebenleistungen sind nach dem Kauf nicht erstattungsfähig.

13.2 Dienstleistungen Dritter

Von Dritten erbrachte Dienstleistungen (z.B. Mietwagen, Hotels, Transfers, Versicherungen) unterliegen den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Dienstleister. flyvbird / VINI übernimmt keine Verantwortung für solche Dienstleistungen.

13.3 Borddienstleistungen

Bordverpflegung, WLAN oder Unterhaltungsdienste sind, sofern verfügbar, nicht garantiert und können je nach Strecke oder Flugzeug variieren. flyvbird / VINI ist nicht verantwortlich für Nichtverfügbarkeit oder Ausfall solcher Dienste.

Artikel 14. Verwaltungsformalitäten

14.1 Reisedokumente

Passagiere müssen alle erforderlichen Reisedokumente (Reisepass, Visa, Gesundheitszertifikate) besitzen, wie von den Abflug-, Transit- oder Zielländern verlangt. Wird einem Passagier wegen fehlender/ungültiger Dokumente die Einreise in ein Land verweigert, haftet flyvbird / VINI nicht und der Passagier muss alle Kosten tragen.

14.2 Zoll- und Sicherheitskontrollen

Passagiere müssen Zoll-, Polizei- und Sicherheitsvorschriften an Abflug-, Transit- und Ankunftsflughäfen einhalten. flyvbird / VINI haftet nicht für Verluste, Schäden oder Verzögerungen, die durch Zoll-/Sicherheitskontrollen oder Nichteinhaltung durch den Passagier verursacht werden.

14.3 Einreiseverweigerung

Wird einem Passagier die Einreise in ein Land verweigert, bleibt er für alle damit verbundenen Kosten haftbar und muss flyvbird / VINI für Bußgelder, Haft, Rückführung oder andere auferlegte Kosten entschädigen.

14.4 Passagierdatenübermittlung (PNR / API)

Um nationale und internationale Vorschriften einzuhalten, kann flyvbird / VINI verpflichtet sein, Passagierdaten (PNR – Passenger Name Record, API – Advance Passenger Information) an Behörden der Abflug-, Transit- und Zielländer zu übermitteln. Passagiere stimmen dieser Datenübermittlung bei der Buchung zu.

Artikel 15. Haftung für Schäden

15.1 Allgemeine Grundsätze

Die Haftung von flyvbird / VINI richtet sich nach den anwendbaren internationalen Übereinkommen (Warschauer Abkommen 1929, Montrealer Übereinkommen 1999) und der EU-Verordnung (EG) Nr. 889/2002.

15.2 Tod oder Verletzung von Passagieren

  • flyvbird / VINI haftet für Schäden bei Tod oder Körperverletzung eines Passagiers nur, wenn der den Schaden verursachende Unfall an Bord des Flugzeugs oder während des Ein-/Aussteigens stattfand.
  • Die Haftung unterliegt keiner finanziellen Obergrenze gemäß dem Montrealer Übereinkommen.
  • Für Schäden bis zu 113.100 SZR kann flyvbird / VINI die Haftung nicht ausschließen oder begrenzen.
  • Für Schäden darüber kann die Fluggesellschaft Ansprüche anfechten, indem sie das Fehlen von Fahrlässigkeit oder rechtswidrigem Handeln nachweist.

15.3 Verspätung von Passagieren

Bei Verspätung von Passagieren haftet flyvbird / VINI für Schäden bis zu 4.694 SZR, es sei denn, die Fluggesellschaft weist nach, dass alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung der Verspätung ergriffen wurden.

15.4 Gepäck

  • Bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Gepäck ist die Haftung auf 1.131 SZR pro Passagier begrenzt.
  • Für Handgepäck gilt die Haftung nur, wenn der Schaden durch Verschulden von flyvbird / VINI entstanden ist.
  • Passagiere können beim Check-in eine Sonderwertdeklaration abgeben und eine zusätzliche Gebühr zahlen, um die Haftungsgrenzen zu erhöhen.

15.5 Haftungsausschlüsse

flyvbird / VINI haftet nicht, wenn der Schaden entsteht durch:

  • Inhärenten Mangel, Qualität oder Fehler des Gepäcks
  • Krieg, bewaffneter Konflikt, Terrorismus
  • Entscheidungen von Behörden (Zoll, Polizei, ATC)
  • Fahrlässigkeit des Passagiers oder Nichteinhaltung dieser Bedingungen

15.6 Folgeschäden

flyvbird / VINI haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden (Geschäftsverlust, verpasste Anschlüsse, seelische Belastung), außer soweit durch zwingendes Recht vorgeschrieben.

Artikel 16. Verhalten an Bord

16.1 Passagierverhalten

Wenn das Verhalten eines Passagiers an Bord rechtswidrig ist, ein Risiko für das Flugzeug, die Besatzung oder andere Passagiere darstellt oder Anweisungen der Besatzung verletzt, kann flyvbird / VINI Maßnahmen ergreifen, einschließlich:

  • Festhalten des Passagiers
  • Aussteigen des Passagiers am nächsten Flughafen
  • Meldung des Passagiers an die Behörden

16.2 Verbotenes Verhalten an Bord

  • Rauchen und Verwendung elektronischer Zigaretten
  • Unbefugter Konsum von Alkohol oder Drogen
  • Eingriff in die Flugzeugausrüstung
  • Respektlosigkeit oder Gewalt gegenüber Besatzung oder Passagieren

16.3 Haftung des Passagiers

Passagiere haften für Schäden am Flugzeug, der Besatzung, anderen Passagieren oder Eigentum aufgrund von Fehlverhalten.

Artikel 17. Alternative Streitbeilegung – Ausschließlicher Gerichtsstand

17.1 ADR

Passagiere können alternative Streitbeilegungsmechanismen (ADR) gemäß EU-Recht nutzen.

17.2 Gerichtsstand

Sofern nicht durch Gesetz anders vorgeschrieben, unterliegen Streitigkeiten dem ausschließlichen Gerichtsstand der Gerichte in Stuttgart, Deutschland.

Artikel 18. Anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen unterliegen:

  • Montrealer Übereinkommen 1999
  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte)
  • Verordnung (EG) Nr. 2027/97, geändert durch 889/2002 (Haftung von Luftfahrtunternehmen)
  • Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 (Rechte von PRM)
  • Geltendes deutsches und EU-Recht

Artikel 19. Rolle von flyvbird / VINI als Plattform und Vermittler

19.1 Plattformrolle

flyvbird / VINI GmbH operiert ausschließlich als digitale Buchungs- und Vermittlungsplattform. flyvbird / VINI führt selbst keine Luftbeförderungen durch und verfügt über kein Air Operator Certificate ("AOC").

19.2 Lizenzierte Betreiber

Alle über die flyvbird / VINI Plattform angebotenen Flugdienste werden von unabhängigen, ordnungsgemäß lizenzierten Flugzeugbetreibern durchgeführt, die über ein gültiges AOC oder eine gleichwertige Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde verfügen.

19.3 Beförderungsvertrag

Der rechtsverbindliche Beförderungsvertrag für jeden Flug wird direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Flugzeugbetreiber geschlossen. flyvbird / VINI handelt ausschließlich als Vermittler und Handelsvertreter bei der Erleichterung dieser Beziehung.

19.4 Anwendbare Betriebsbedingungen

Durch die Buchung über flyvbird / VINI erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass die Allgemeinen Beförderungsbedingungen ("GCC") und Betriebsbedingungen des jeweiligen Flugzeugbetreibers für die Durchführung des Fluges gelten.

19.5 Servicemodelle

flyvbird / VINI kann vermitteln:

  • Charterservices – die Buchung eines ganzen Flugzeugs zur exklusiven Nutzung des Kunden
  • Einzelplatzverkauf / Gemeinschaftsflüge – die Buchung einzelner Sitze auf Flügen, die von lizenzierten Flugzeugbetreibern durchgeführt werden

In beiden Fällen behält der Flugzeugbetreiber die volle operative Verantwortung und Haftung für den Flug.

19.6 Regulatorische Konformität

Alle vertraglich gebundenen Flugzeugbetreiber sind allein verantwortlich für die Einhaltung von Betriebssicherheitsstandards, Luftsicherheitsstandards, Fluggastrechten und internationalen Verträgen. flyvbird / VINI gilt nicht als "ausführender Luftfahrtunternehmer" im Sinne der oben genannten Vorschriften.

19.7 Haftungsbeschränkung

Als Vermittler haftet flyvbird / VINI nicht für Handlungen, Unterlassungen, Verspätungen oder Annullierungen, die vom Flugzeugbetreiber verursacht werden oder aus regulatorischen Anforderungen, Flugsicherung, Wetterbedingungen, Streiks, Sicherheitsvorfällen oder höherer Gewalt resultieren.

19.8 Kundenpflichten

Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Passagiere Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und andere Ein-/Ausreiseanforderungen einhalten.

Artikel 20. Gültigkeit von Angeboten, Stornierung und Charterbedingungen

20.1 Gültigkeit von Angeboten

  • Ein von flyvbird / VINI ausgestelltes Angebot ist rechtlich unverbindlich, bis eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und flyvbird / VINI in Form eines Chartervertrags oder direkten Einzelplatzverkaufs getroffen wurde.
  • flyvbird / VINI behält sich das Recht vor, Angebote jederzeit zurückzuziehen, auch nach Erhalt durch den Kunden, sofern kein Chartervertrag oder keine Sitzplatzbuchung bestätigt wurde.

20.2 Stornierung

Für den Fall, dass der Kunde die Stornierung eines oder mehrerer vereinbarter Flüge im Chartervertrag beantragt, erklärt sich der Kunde bereit, folgende Entschädigung zu zahlen:

  • 50% des vollen Chartervertragspreises nach Abschluss der Vereinbarung
  • 100% des vollen Chartervertragspreises bei Stornierung innerhalb von 15 Tagen vor der geplanten Abflugzeit

20.3 Charterbedingungen

  • flyvbird / VINI handelt ausschließlich als vermittelnder Agent zwischen dem Kunden und dem Flugzeugbetreiber.
  • Der Kunde zahlt flyvbird / VINI den vereinbarten Charterpreis in der Währung und auf das Bankkonto, das in der Charterrechnung angegeben ist.
  • Alle vereinbarten Preise unterliegen Branchen- und damit verbundenen Treibstoffpreisschwankungen.
  • Der Charterpreis schließt Flugzeugenteeisung, Bodentransport, WLAN an Bord, SATCOM-Dienste und spezielle Catering-Anfragen aus, sofern nicht ausdrücklich angegeben.
  • Alle Charterverträge basieren auf international anerkannten ICAO- und IATA-Flughafencodes.
  • Der Kunde haftet für alle Kosten zur Wiederherstellung von Schäden oder Verschmutzungen am Flugzeug oder seiner Ausrüstung, die von den Passagieren verursacht wurden.

Artikel 21. Erstattungen

Erstattungen sind nur fällig, wenn:

  • Ein Flug nicht vom vertraglich gebundenen Flugzeugbetreiber durchgeführt werden kann
  • Kein Ersatzflugzeug von flyvbird / VINI arrangiert werden kann
  • Eine Erstattung durch geltendes Recht vorgeschrieben ist

Erstattungen werden immer anteilig auf der Grundlage des nicht durchgeführten Reiseanteils berechnet, abzüglich etwaiger Vermittlungsgebühren.

Erstattungen werden, sofern zutreffend, innerhalb von 30 Werktagen auf die ursprüngliche Zahlungsmethode verarbeitet, sofern nicht anders vereinbart.

Artikel 22. Leistungserbringung

  • Die von flyvbird / VINI erbrachte Dienstleistung ist die Vermittlung von Luftbeförderungsleistungen durch lizenzierte Flugzeugbetreiber.
  • Die Dienstleistung gilt als erbracht, sobald der gebuchte Flug (Charter oder Sitzplatz) vom vertraglich gebundenen Betreiber durchgeführt wurde.
  • Bei Einzelplatz-/Gemeinschaftsflügen besteht die Lieferung aus der Bereitstellung des gebuchten Sitzplatzes auf der vom Betreiber genehmigten geplanten oder neu geplanten Route.
  • Wenn die Lieferung nicht erfolgen kann, weil kein Flug durchgeführt wird und kein Ersatz arrangiert werden kann, gilt die Erstattungsrichtlinie (Artikel 21).

Artikel 23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

23.1 Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

23.2 Sofern nicht durch zwingendes Recht anders vorgeschrieben, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten das Gericht Stuttgart, Deutschland.

Abschließender Haftungsausschluss – Plattformrolle

1. Nur Plattformfunktion

flyvbird / VINI GmbH operiert ausschließlich als digitale Buchungs- und Vermittlungsplattform. Wir besitzen, betreiben oder kontrollieren keine Flugzeuge und verfügen über kein Air Operator Certificate ("AOC").

2. Unabhängige lizenzierte Betreiber

Alle über unsere Plattform gebuchten Flüge werden von unabhängigen Flugzeugbetreibern durchgeführt, die über gültige AOCs oder gleichwertige Genehmigungen der zuständigen Luftfahrtbehörden verfügen. Diese Betreiber üben die volle operative Kontrolle aus und tragen die alleinige Verantwortung für die sichere Durchführung der Flüge.

3. Vertragspartei

Der rechtsverbindliche Beförderungsvertrag für jeden Flug wird direkt zwischen dem Kunden (und/oder Passagier) und dem jeweiligen Flugzeugbetreiber geschlossen. flyvbird / VINI handelt nur als Vermittler und Handelsvertreter bei der Erleichterung dieser Vertragsbeziehung.

4. Haftungszuweisung

flyvbird / VINI gilt nicht als "ausführender Luftfahrtunternehmer" im Sinne internationaler Übereinkommen oder des EU-Luftfahrtrechts (einschließlich Montrealer Übereinkommen 1999, Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Verordnung (EG) Nr. 300/2008 und Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998).

  • Die gesamte Haftung für Beförderung, operative Leistung, Sicherheit, Sicherheitskonformität, Fluggastrechte, Verspätungen, Annullierungen oder Gepäckangelegenheiten liegt ausschließlich beim Flugzeugbetreiber.
  • flyvbird / VINI haftet nicht für Handlungen, Unterlassungen oder Versäumnisse des Flugzeugbetreibers, der Flugsicherung, der Flughafenbetreiber oder anderer Dritter.

5. Kundenbestätigung

Durch die Buchung über flyvbird / VINI erkennt der Kunde ausdrücklich an und akzeptiert, dass:

  • flyvbird / VINI keine Luftbeförderung erbringt, sondern den Zugang zu solchen Dienstleistungen vermittelt,
  • die Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Betreibers für die Durchführung der Flüge gelten, und
  • die Verantwortung von flyvbird / VINI auf die in diesen Bedingungen beschriebenen Vermittlungs-, Buchungs- und kommerziellen Unterstützungsdienste beschränkt ist.

6. Kein Verzicht auf zwingende Rechte

Nichts in diesem Haftungsausschluss schließt gesetzliche Rechte oder Rechtsmittel aus oder beschränkt sie, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden können.

Geschäftsführer: Tomislav Lang
Sitz: Wolfschlugenstr. 7, 70597 Stuttgart (Germany)
Registriert beim: Amtsgericht Stuttgart, HRB 789801
USt-IdNr.: DE327055484

Für die vollständigen Allgemeinen Beförderungsbedingungen mit allen 23 Artikeln laden Sie bitte die PDF-Version herunter.